Privatpersonen

Sie suchen Experten für Ihre Einkommensteuererklärung? Dann sind Sie bei uns richtig. Informieren Sie sich auf unseren Seiten und lernen Sie uns persönlich kennen.

Steuerberatung für Privatpersonen

Informieren Sie sich bei uns wann Sie zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wann eine Steuererklärung sinnvoll ist.
Pflichtveranlagung nach §46 Einkommensteuergesetz z.B. in folgenden Fällen:

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Bezug von Arbeitslohn mit Steuerklasse VI mit Faktorverfahren oder III/V oder Großbuchstabe „S“

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Bei der Eintragung von Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

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Bei weiteren Einkünften aus Lohnersatzleistungen, Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung

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Keinen Wohnsitz in Deutschland, mit Arbeitsentgelt als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig

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Pflichtveranlagung bei Geschiedenen und Verwitweten, die im selben Jahr wieder geheiratet haben

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Durch Rechtsverordnung

Darüber hinaus kann es sich als Arbeitnehmer lohnen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Ihre Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen übersteigen 1.000 Euro, dann rentiert sich die Erstellung einer Einkommensteuerklärung.
Lassen Sie sich über Pauschalbeträge von Pendlern bei uns beraten.
Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen lassen?
Hier finden Sie eine Übersicht über die Belege, die benötigt werden:
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Lohnsteuerbescheinigung

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Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge usw.)

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Spendenbescheinigungen

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Riester- und/oder Rürup-Bescheinigung

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Beitragsbescheinigungen privater Versicherungen (Ausnahme Rechtsschutz und Hausrat)

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Steuerbescheinigungen (über Zinseinkünfte der Banken)

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Nebenkostenabrechnung

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Bescheinigung über erhaltenes Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld

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Bezahlte Handwerkerrechnungen

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Bescheinigungen über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Arztrechnungen)

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Leistungsnachweis vom Arbeitsamt

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Letzter Steuerbescheid

Die Checkliste finden Sie auch in unserem Service Portal zum Download.

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