Privatpersonen
Sie suchen Experten für Ihre Einkommensteuererklärung? Dann sind Sie bei uns richtig. Informieren Sie sich auf unseren Seiten und lernen Sie uns persönlich kennen.
Steuerberatung für Privatpersonen
Informieren Sie sich bei uns wann Sie zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wann eine Steuererklärung sinnvoll ist.
Pflichtveranlagung nach §46 Einkommensteuergesetz z.B. in folgenden Fällen:
Bezug von Arbeitslohn mit Steuerklasse VI mit Faktorverfahren oder III/V oder Großbuchstabe „S“
Bei der Eintragung von Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Bei weiteren Einkünften aus Lohnersatzleistungen, Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung
Keinen Wohnsitz in Deutschland, mit Arbeitsentgelt als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig
Pflichtveranlagung bei Geschiedenen und Verwitweten, die im selben Jahr wieder geheiratet haben
Durch Rechtsverordnung
Ihre Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen übersteigen 1.000 Euro, dann rentiert sich die Erstellung einer Einkommensteuerklärung.
Lassen Sie sich über Pauschalbeträge von Pendlern bei uns beraten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Belege, die benötigt werden:
Lohnsteuerbescheinigung
Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge usw.)
Spendenbescheinigungen
Riester- und/oder Rürup-Bescheinigung
Beitragsbescheinigungen privater Versicherungen (Ausnahme Rechtsschutz und Hausrat)
Steuerbescheinigungen (über Zinseinkünfte der Banken)
Nebenkostenabrechnung
Bescheinigung über erhaltenes Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld
Bezahlte Handwerkerrechnungen
Bescheinigungen über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Arztrechnungen)
Leistungsnachweis vom Arbeitsamt
Letzter Steuerbescheid
Die Checkliste finden Sie auch in unserem Service Portal zum Download.